NRW-Digitalzuschuss Handel
Digitalen und stationären Einzelhandel zusammen denken
Stärkung des lokalen Handels im Wettbewerb mit dem Onlinehandel
Darum geht es beim NRW-Digitalzuschuss Handel
Im aktuellen Förderaufruf können antragsberechtigte Unternehmen zwischen 500 € und 2000 € Förderung erhalten. Die Förderquote liegt bei bis zu 100%.
Bei neomesh sind wir Pioniere und Experten in Sachen Digitalisierung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Digitalisierungsvorhaben und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihr Unternehmen – kontaktieren Sie uns gerne!
Aktuelles zum Projektaufruf
- Die nächste Antragsphase startet am 13.12.2021 um 8 Uhr. Ab diesem Datum können wieder Anträge eingereicht werden.
- Wir empfehlen Ihnen bis dahin, Ihren Antrag mit dem Online-Tool vorzubereiten und abzuspeichern. Sie brauchen Ihren Antrag dann nur noch zu am 13.12.2021 ab 8 Uhr einzureichen.
- Wir halten Sie an dieser Stelle über Neuigkeiten informiert.
Welche Maßnahmen das Förderprogramm unterstützt
Gefördert werden die Leistungen mit dem Ziel Digitalisierungsvorhaben für Ihre Firma umzusetzen, wie beispielsweise:
Online-Sichtbarkeit – Auffindbarkeit im Netz
- Software-Lizenzen/Digitale Tools wie z.B. Content Management- bzw. Redaktions-Systeme, Social-Media-Management- und Monitoring Tools.
Informationssuche – Digitale Kundenberatung
- Ausstattung zur Produktfotografie. Hierzu zählt Hardware wie Kameras, Beleuchtung und Fotoboxen zur Erstellung von digitalen Inhalten und Produktbilder- und Videos z.B. für Online-Shops.
- Digitale Hardware am Point of Sale (PoS) als Werbemittel und Marketing Werkzeug wie z.B. digitale Displays, VR-Headsets, digitale Spiegel, Touchpads.
Digitale Kaufabwicklung
- Abholstation, welche auch von einer Händlergemeinschaft genutzt werden kann.
Digitale Kassen- und Warenwirtschaftssysteme
- Digitaler Warenwirtschaftssysteme und digitale Kassen zum kontaktlosen Bezahlen.
Kundenbindung – Digitale Kundenbindung nach dem Kauf
- Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Digitalisierung wie z.B. Pflege von Website und Online-Shop, interaktive/digitale Kundenberatung, Social-Media-Management.
Wer sich bewerben kann
- Kleinunternehmen im stationären Einzelhandel
- Mit maximal 49 Angestellten und einem Umsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €
- Die nicht in ihrer Existenz bedroht sind (keine Betriebsaufgabe absehbar)
Welche Bedingungen gelten
- Der Zuschuss wird im Rahmen einer De-minimis-Beihilfe gewährt
- Ein Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt) muss vorliegen. Diesen bekommen Sie hier online.
- Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
Wie Sie sich bewerben können
- Weitere Informationen, die Bewerbungsunterlagen und die Fördergrundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw.
- Die Antragstellung erfolgt rein digital.
- Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie nach einem anderen Förderprogramm in diesem Themengebiet suchen.