Hybrid Handeln.

Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken.

Stärkung des lokalen Handels durch Digitalisierungs­­strategien

Worum es geht

Das Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzel­handel zusammen­denken“ wurde von der Landes­regierung NRW ins Leben gerufen, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen­zu­wirken und vor allem um für die Zukunft gewappnet zu sein.

Es soll dabei helfen, kleine Einzelhandels­unternehmen mit stationären Laden­lokalen auf dem Weg in die Digitali­sierung zu unterstützen, damit diese gegenüber großen Unter­nehmen konkurrenz­fähig werden und so den lokalen Handel lebendig halten – und zwar mit einer Förder­quote von bis zu 90% und 12.000 € je Unternehmen.

Bei neomesh sind wir Pioniere und Experten in Sachen Digitali­sierung. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Digitali­sierungs­vorhaben und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihr Unter­nehmen – kontaktieren Sie uns gerne!

 

Aktuelles zum Projektaufruf

  • Der Antragsschluss ist mit dem 15. September 2020 abgelaufen. Es werden keine weiteren Anträge angenommen.
  • Eingegangene Anträge werden laufend vom Projektträger Jülich bearbeitet. Sie erhalten dazu aktiv Informationen per E-Mail. Sollten Nachforderungen gestellt werden, beantworten Sie diese bitte möglichst kurzfristig und fristgerecht.
  • In bestimmten Fällen erhalten Sie noch keinen endgültigen Bescheid, aber die Erlaubnis eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns. Der endgültige Bescheid erfolgt dann später. In diesem Fall dürfen Sie mit der Umsetzung beginnen, müssen aber nicht. Sie können auch bis zur Bewilligung warten.
  • Den Bewilligungszeitraum entnehmen Sie bitte des Bewilligungsschreibens. Es gibt Bewilligungen mit einem 3-Monats-Zeitraum ab Bewilligung sowie Bewilligungen bis zum 30. April 2021.
  • Achten Sie in jedem Fall auf die Einhaltung des bewilligten Zeitraums.

Welche Projekte das Förderprogramm unterstützt

Gefördert werden die Leistungen eines IT- oder Beratungsunternehmens mit dem Ziel Digitalisierungsprojekte für Ihre Firma umzusetzen, wie beispielsweise:

  • Aufbau einer Online-Präsenz
  • Einrichtung eines Online-Shops
  • Digitalisierung von Arbeitsabläufen
  • Einführung von kontaktlosem Bezahlen
  • Digital unterstützte Lieferprozesse oder Kassensysteme
  • Digital Signage (kombinierbar mit CMS-System)
  • Umfassende Digitalisierungsberatung
  • Anschaffung von Hardware (im Rahmen einer Beratung)
  • Schulungen zu Digitalisierungsthemen
  • In-Store Analytics (z.B. gruppenspezifische Werbung im Geschäft)
  • Foto-Hardware (wie Kameraausrüstung, Fotoboxen)
  • Video-Beratungssysteme
  • Hardware für Verkäufer (z.B. Tablet mit Konfiguratoren, Abruf Lagerbestände)
  • W-LAN-Systeme für Kunden
  • Hardware zur Artikelindividualisierung (Stickmaschine, Laser)
  • Boxen für Click&Collect (Abholung nach Online-Bestellung)

Wer sich bewerben kann

  • Kleinunternehmen im stationären Einzelhandel
  • Deren Geschäft mindestens seit dem 01. Januar 2020 besteht
  • Mit maximal 49 Angestellten und einem Umsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio €
  • Die nicht in ihrer Existenz bedroht sind (keine Betriebsaufgabe absehbar) und den Eigenanteil von mindestens 10% der Projektkosten tragen können

Welche Bedingungen gelten

  • Bei der Fördermaßnahme muss es sich um ein abgeschlossenes Projekt handeln (keine Förderung laufender Kosten oder Prozesse)
  • Die Finanzierung des Eigenanteils (10%) muss gesichert sein
  • Ein Auszug aus dem Handelsregister (max. 3 Monate alt) muss vorliegen. Diesen bekommen Sie hier online
  • Das Projekt muss in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden
  • Das Projekt muss bis 31.12.2020 abgeschlossen werden

Wie Sie sich bewerben konnten

  • Weitere Informationen, die Bewerbungsunterlagen und die Förder­grundlagen finden Sie unter www.digihandel.nrw
  • Die Antragsfrist endete am 15.09.2020. Es werden keine weiteren Anträge in diesem Programm mehr angenommen.
  • Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn Sie nach einem anderen Förderprogramm in diesem Themengebiet suchen.

Die Förder­mittel werden nach Prüfung des Antrags als Vorschuss bewilligt. Das heißt, Sie müssen bis auf die 10% Eigen­anteil nicht in Vor­leistung gehen.

Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne

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